Im Gegensatz zur markierten Gehwegnase gibt die bauliche Einrichtung mehr Sicherheit. (Foto: Bernd Herzog-Schlagk)

Gehwegnasen werden in der Fachsprache als „Vorge­zogene Seitenräume“ oder „Gehweg­vorstreckungen“ bezeichnet [RASt 06; 6.1.8.4]. Sie dienen dazu, einen hinter Kfz-Parkstreifen, Liefer- oder Grünstreifen liegenden Gehweg an die Fahrbahn heranzuführen und so zu verbreitern. Gehwegnasen sollten mindestens 5 Meter lang sein und 30 bis 70 cm über die Parkstreifenbegrenzung hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Wird dabei die Standardfahrbahnbreite nach RASt 06 (i.d.R. 6,50 m) unterschritten, spricht man von einer Einengung.

Der querende Fußverkehr ist an Gehwegnasen nicht bevorrechtigt. Gehwegnasen verkürzen aber den Querungs­weg und verbessern die Sichtverhältnisse. Einengungen können zusätzlich den Kfz-Verkehr verlangsamen. Querungen werden dadurch sicherer und einfacher.

Einsatzgebiete

Im Erschließungsstraßennetz, z. B. in Tempo 30-Zonen, sollten Gehwegnasen zum Standardrepertoire bei der Ausbildung der Kreuzungen und Einmündungen gehören. Insbesondere für Kinder sind am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge ein Sichthindernis, vor allem wenn illegal im Bereich des Parkverbots an Kreuzungen geparkt wird. Dieser Bereich misst laut §12 StVO fünf Meter entlang der Bordsteinkante der anliegenden Gehwege. Das illegale Parken kann dort durch den Bau einer Gehwegnase wirksam eingedämmt werden. Zusätzlich können Poller entlang der vorgezogenen Bordsteinkante verhindern, dass die Gehwegnase befahren wird.

Gehwegnasen kommen auch abseits von Kreuzungen in Betracht, wenn eine intensive Querungsbeziehung besteht und eine Fußgängerampel wegen des geringen Kfz-Verkehrs ausscheidet. Außerdem bieten sie sich in dicht bebauten Wohnquartieren an, wo zwischen lückenlos parkenden Autos oft kein Durchkommen ist. Sie können dann systematisch, z. B. alle 5 bis 6 Stellplätze, die Parkreihen unterbrechen.

Weitere Vorteile

Durch die Verbreiterung des Gehwegs wird einer gegenseitigen Behinderung von querenden, wartenden und vorbeigehenden Fußgängerinnen und Fußgängern im Bereich der Querungsstelle vorgebeugt. Gehwegnasen können auch der Aufstellung von Schildern, Beleuchtungsmasten, Bäumen und Fahrradbügeln dienen. Sie tragen somit dazu bei, den eigentlichen Gehweg von Hindernissen freizuhalten. Gehwegnasen können ebenfalls als Element der Stadtgestaltung zur Gliederung des Straßenraums eingesetzt werden.

Eine Kombination von Gehwegnasen mit anderen Querungsanlagen wie Fußgängerampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln, Mittelstreifen, Belagwechseln und Teilaufpflasterungen ist möglich und sinnvoll.

Einengungen müssen für den Fahrzeugverkehr gut erkennbar sein – auch bei Nacht. Bei zweistreifigen Straßen mit starkem Schwerlastverkehr (Lkw, Busse) sowie bei Verkehrsstärken von mehr als 500 Kfz/Stunde sollte auf Einengungen verzichtet werden. Dies gilt auch, wenn der Straßenabschnitt Radfahrstreifen aufweist.

Gehwegnasen ohne Einengung sind hingegen grundsätzlich bei allen Verkehrsstärken und auch neben Radfahrstreifen anwendbar.

Kosten

Die Kosten unterscheiden sich je nachdem ob es sich um einen Neubau (nur geringe Mehrkosten gegenüber einem Verzicht auf die Gehwegnase, ca. 1.000 €) oder um einen nachträglichen Umbau handelt (ca. 5.000 € pro Gehwegnase).